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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Penplan Consulting GmbH

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Penplan Consulting GmbH - im folgenden PENPLAN CONSULTING - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der PENPLAN CONSULTING, spätestens jedoch mit Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Vertragsantrag gebunden.
2.2. PENPLAN CONSULTING ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen PENPLAN CONSULTING hergeleitet werden können.
2.4. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung oder Leistung gültige Preis zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist.
2.5. Soweit nicht anders angegeben, hält sich PENPLAN CONSULTING an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
2.6. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Lieferfristen werden soweit als möglich eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb des Willens von PENPLAN CONSULTING liegen, wie z. B. höhere Gewalt, aber auch verspätete Materialanlieferungen, hemmen die Frist.
2.7. Bei einem Gesamtnettoauftragswarenwert bis zu 250,00 EUR berechnet PENPLAN CONSULTING einen Mindermengenaufschlag in Höhe von 15,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
2.8. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware dem Frachtführer ordnungsgemäß übergeben wurde, es sei denn, anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen wurden getroffen.
2.9. Die Transport- und Versicherungskosten erfolgen auf Rechnung des Käufers. Ein Versicherungsabschluss gegen Transportschäden liegt grundsätzlich im Ermessen von PENPLAN CONSULTING, es sei denn, der Käufer selbst legt schriftlich die Modalität fest.
2.10. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme durch den Besteller aus Gründen, die PENPLAN CONSULTING nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.11. Sollte PENPLAN CONSULTING mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferungsverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. PENPLAN CONSULTING hält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines in Punkt 2.6 genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung mehr als sechs Wochen andauert und dies nicht von PENPLAN CONSULTING zu vertreten ist.

3. Zahlung
3.1 Bei Neukunden erfolgt die Zahlung bei den ersten drei Lieferungen gegen Vorkasse oder Nachnahme. Ansonsten sind die Rechnungen je nach Vereinbarung per Vorkasse, Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, bei Abholung oder per Überweisung sieben Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paket-, bzw. Kurierdienst, Spedition oder eigenem Wagen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.2 PENPLAN CONSULTING ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PENPLAN CONSULTING berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PENPLAN CONSULTING über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
3.4. Gerät der Käufer in Verzug, ist PENPLAN CONSULTING berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, bzw. ihrer Nachfolgerin zu berechnen.
3.5. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder auch nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die aus demselben Verragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer hervorigen schriftlichen Einwilligung.
3.6. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u. a. eine Zahlungseinstellung, eine Anhängigkeit eines Vergleiches oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist PENPLAN CONSULTING berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt zugunsten von PENPLAN CONSULTING gemäß § 455 BGB. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und Saldo gezogen und anerkannt ist.
4.2. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an PENPLAN CONSULTING abgetreten.
4.3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in oben genannten Sinne auf PENPLAN CONSULTING übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt.
4.4. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von PENPLAN CONSULTING bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. PENPLAN CONSULTING wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer PENPLAN CONSULTING die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
4.5. Vor irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht von PENPLAN CONSULTING hat der Käufer PENPLAN CONSULTING unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten in Kenntnis zu setzen. Sämtliche durch Intervention usw. entstehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist PENPLAN CONSULTING berechtigt, allein, ohne Mitwirken des Käufers freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu haben.

5. Gewährleistung
5.1 PENPLAN CONSULTING gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
5.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf beriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiss, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
5.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrübergang. § 477 BGB findet Anwendung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
5.4. Offensichtliche Mängel, unter anderem auch Falsch- oder Zu-wenig-Lieferungen müssen unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt und ein Gewährleistungsanspruch steht dem Käufer nicht mehr zu. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln hat PENPLAN CONSULTING nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach zweimaligen Fehlschlag kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
5.5. Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an PENPLAN CONSULTING GmbH, Jakob-Klar-Str. 14, 80796 München zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten kann PENPLAN CONSULTING die Annahme verweigern. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. PENPLAN CONSULTING übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und den hieraus resultierenden Folgeschäden.
5.6. Im Falle der Nachbesserung übernimmt PENPLAN CONSULTING die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt PENPLAN CONSULTING, soweit diese Kosten zum Auftragswert nicht ausser Verhältnis stehen.
5.7. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PENPLAN CONSULTING über.
5.8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist PENPLAN CONSULTING berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von PENPLAN CONSULTING berechnet. Im übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen von PENPLAN CONSULTING.
5.9. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

6. Haftung und weitergehende Gewährleistung
6.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. PENPLAN CONSULTING haftet somit nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet PENPLAN CONSULTING nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung nach § 823 BGB.
6.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
6.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von PENPLAN CONSULTING zu vertretener Unmöglichkeit. Soweit die Haftung von PENPLAN CONSULTING ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PENPLAN CONSULTING.

7. Export- und Importgenehmigungen
7.1. Von PENPLAN CONSULTING gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Aussenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Aussenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
7.2. Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis von PENPLAN CONSULTING, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber PENPLAN CONSULTING.

8. EU-Einfuhrumsatzsteuer
8.1. Soweit der Kunde seinen Sitz ausserhalb von Deutschland hat, ist er zur Einhaltung bzgl. der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an PENPLAN CONSULTING ohne gesonderte Aufforderung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren unter anderem hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an PENPLAN CONSULTING zu erteilen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei PENPLAN CONSULTING aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
8.3. Jegliche Haftung von PENPLAN CONSULTING aus den Folgen der Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten von PENPLAN CONSULTING nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Anwendbares Recht
9.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.2. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PENPLAN CONSULTING und dem Vertragspartner gilt das deutsche Recht. Soweit der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist München Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.
9.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichtenc sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
9.4. Diese Bedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Verkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen treten ausser Kraft.
9.5. Diese Bedingungen gelten gegenüber Nichtkaufleuten nur, soweit nach dem AGB-Gesetz zulässig.
9.6. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von PENPLAN CONSULTING mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von PENPLAN CONSULTING im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass PENPLAN CONSULTING die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von PENPLAN CONSULTING verwendet.